Neben dem Unterrichten und dem Erziehen ist auch das Beraten ein wesentlicher Bereich des schulischen Lebens. So ist es Aufgabe der Schule, Kinder und Jugendliche sowie ihre Familien in Hinblick auf Bildung, Erziehung und individuelle Förderung von Beginn an zu unterstützen, um einen möglichst erfolgreichen und bruchlosen Weg durch ihre Schulzeit beschreiten zu können. Aber nicht nur die Schüler*innen und ihre Familien müssen beraten werden, auch alle an dem Prozess Beteiligten wie z. B. Lehrer*innen und andere in der Schule arbeitende Personen benötigen hin und wieder Unterstützung.

Eine Beratung zeichnet sich durch den Austausch von Informationen aus, um ein individuelles oder gemeinsames Ziel zu erreichen. Sie dient der Verbesserung von Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit und kann sowohl bei einem bereits bestehenden Problem (Intervention) als auch zur Vorbeugung von möglichen Problemen (Prävention) in Anspruch genommen werden.

Dabei gelingt Beratung besonders dann gut, wenn sie sich an den folgenden Grundsätzen orientiert:

Freiwilligkeit

In der Regel entscheidet die ratsuchende Person von sich aus, ob und wann sie ein Beratungsangebot annimmt.

Anliegen, Ziel und Rolle

In einem angemessenen Setting wird in einem gemeinsamen Austausch zwischen Ratsuchendem und Berater das wesentliche Thema des Dialogs mit einer klaren Zielformulierung herausgearbeitet. Im Idealfall wird dieses in einer Art Kontrakt festgehalten.

Vertraulichkeit

In einem Beratungsgespräch kann und soll offen gesprochen werden. Besprochenes darf keinerlei Einfluss auf Situationen, Ereignisse und Konstellationen außerhalb des Gespräches zwischen den Beteiligten haben.

Verschwiegenheit

Die Inhalte des gemeinsamen Gesprächs bleiben ausschließlich Bestandteil des Beratungssettings und werden nicht an Dritte weitergegeben. Einzige Ausnahmen stellen eine gemeinsame Übereinstimmung über die Weitergabe von Informationen dar oder das Vorliegen eines Straftatbestandes.

Verlässlichkeit

Beratung erfolgt in der Regel prozessbegleitend, was bedeutet,

dass Beratung aus mehreren Treffen besteht, in denen Anliegen und Zielformulierung auf weitere Gültigkeit überprüft und ggf. angepasst werden, bis das vom Ratsuchenden gewählte Ziel erreicht und der Kontrakt erfüllt ist.